Kuxscheine

Kuxe, so nannte man die Anteilsscheine einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Unter einer Gewerkschaft wird gemeinhin eine Organisation zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen verstanden. Im Bergbau und im Bergrecht steht die Bezeichnung Gewerkschaft dagegen schon seit Jahrhunderten für die älteste Organisationsform, derer sich Menschen bedient halben, um gemeinsam nach Gold und Silber, Erzen oder Kohle zu scharfen.

Aus einzeln oder in kleinen Gruppen arbeitenden Bergleuten (Gewerken) entstanden Vereinigungen zum gemeinsamen Betrieb eines Bergwerks. Die Zusammenschlüsse dienten sowohl der Arbeitsteilung als auch der Stärkung der Finanzkraft. „Bergbau ist nicht eines Mannes Sache“, sagt ein alter, oft zitierter Bergmannsspruch, und Johann Mathesius formulierte 1562: „Wer Bergkwerck bawen will, der muß gelt oder arbeytsame hende haben.“

Bekannt sind Gewerkschaften schon aus einer ersten Aufzeichnung der Bergwerksbräuche im Tridentiner Bergrecht aus dem Jahre 1208. Als die dem Bergbau eigentümliche Gemeinschaftsform erscheinen sie in zahlreichen späteren Aufzeichnungen des Berggewohnheitsrechts, im Bergrecht des Harzes sowie in den vom 15. bis 18. Jahrhundert erlassenen landesherrlichen Bergordnungen.

Die bergrechtliche Gewerkschaft war ein Mittelding zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Die GeselIschafter wurden Gewerken genannt. Ihre Anteile, die Kuxe, lauteten nicht wie Aktien über einen festen Geldbetrag, sondern über einen Anteil am Gewerkenkapital. Für ein Unternehmen wurden mindesten 100, höchstens aber I0.000 Kuxe herausgegeben. Was bei anderen Gesellschaftsformen die Satzung ist, nannte man bei einer bergrechtlichen Gewerkschaft Statut. Statt von Gewinn sprach man von Ausbeute, die nach dem Verhältnis der Kuxe verteilt wurde.

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